Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.11.1996 - U 7/95 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6193
OLG Karlsruhe, 05.11.1996 - U 7/95 BSch (https://dejure.org/1996,6193)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.1996 - U 7/95 BSch (https://dejure.org/1996,6193)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 1996 - U 7/95 BSch (https://dejure.org/1996,6193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1996 - U 7/95
    Das vertragliche Haftungsrisiko würde anderenfalls ein unkalkulierbares Ausmaß annehmen (BGHZ 51, 91,96).

    Daraus darf der Schädiger keinen Vorteil zum Nachteil des Dritten ziehen: Er muß dem Gläubiger den Drittschaden ersetzen (BGHZ 51, 91, 93 m.w.N. ).

  • BGH, 07.11.1984 - VIII ZR 182/83

    Einbeziehung des Sicherungseigentümers in den Schutzbereich eines Mietvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1996 - U 7/95
    Das würde zu einer uferlosen Ausweitung vertraglicher Ansprüche führen, die systemfremd ist und sachlich nicht gerechtfertigt werden kann (BGHZ 70, 327, 330 zur Ablehnung einer Einbeziehung des Untermieters in den Schutzbereich des Hauptmietvertrages; BGH NJW 1985, 489, 490 zur Nichteinbeziehung des Sicherungseigentümers von Hausrat in den Schutzbereich eines privaten Mietvertrages über einen Lagerraum).

    Dabei kommt es nicht auf eine räumliche Nähe, sondern auf eine inhaltliche Beziehung zu dem Vertragsverhältnis an (vgl. BGH NJW 1985, 489).

  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1996 - U 7/95
    In der Rechtssprechung ist anerkannt, daß an einem Vertrag nicht beteiligte Dritte in den Schutzbereich des Vertrages mit der Wirkung einbezogen werden können, daß ihnen gegenüber der Schuldner zwar nicht zur Leistung, wohl aber zum Schadensersatz verpflichtet ist (BGHZ 49, 350, 353; BGH WM 1970, 127, 128; BGH NJW 1985, 2411).

    c) Weitere Voraussetzung für die Schutzwirkung des Vertrages ist stets (BGH NJW 1985, 2411 m.w.N.), daß die Einbeziehung des Dritten dem Schuldner erkennbar ist und von seinem, die Einbeziehung billigenden Vertragswillen umfaßt wird.

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1996 - U 7/95
    Das Recht zur Liquidation des Drittinteresses darf nicht zu einer Vermehrung der vom Verletzer zu befriedigenden Geschädigten und damit (nicht) zu einer Erweiterung der nach dem Gesetz oder dem Vertrag begründeten Schadensersatzpflicht führen (BGHZ 40, 91, 106).
  • BGH, 06.06.1978 - VI ZR 156/76

    Pflichten des Öllieferanten beim Befüllen eines mit einem Grenzwertgeber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1996 - U 7/95
    In einer weiteren Entscheidung (NJW 1978, 1576, 1577) entschied der Bundesgerichtshof, daß in der Beauftragung eines Heizöllieferanten zu Anlieferung von Heizöl durch eine Zentralgenossenschaft kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Empfängers des Heizöles und des Eigentümers der Tankanlage gesehen werden kann.
  • BGH, 17.11.1980 - II ZR 51/79

    Beförderung gefährlicher Seefrachtgüter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1996 - U 7/95
    Dies ergibt - wie das Schiffahrtsgericht zutreffend ausführt - sich auch vor dem Hintergrund höchstrichterlicher Entscheidungen zur Rechtsfigur des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei anderen Fallkonstellationen: So hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß dann, wenn der Reeder dem Zeitcharterer gestattet, mit dem Schiff gefährliche Güter zu befördern, in dieser Absprache allein keine Vereinbarung mit Schutzwirkung zugunsten der Ladungsbeteiligten liegt (BGHZ 78, 384).
  • BGH, 22.01.1968 - VIII ZR 195/65

    unverschlossene Rauchrohröffnung - §§ 538, 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1996 - U 7/95
    In der Rechtssprechung ist anerkannt, daß an einem Vertrag nicht beteiligte Dritte in den Schutzbereich des Vertrages mit der Wirkung einbezogen werden können, daß ihnen gegenüber der Schuldner zwar nicht zur Leistung, wohl aber zum Schadensersatz verpflichtet ist (BGHZ 49, 350, 353; BGH WM 1970, 127, 128; BGH NJW 1985, 2411).
  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77

    Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1996 - U 7/95
    Das würde zu einer uferlosen Ausweitung vertraglicher Ansprüche führen, die systemfremd ist und sachlich nicht gerechtfertigt werden kann (BGHZ 70, 327, 330 zur Ablehnung einer Einbeziehung des Untermieters in den Schutzbereich des Hauptmietvertrages; BGH NJW 1985, 489, 490 zur Nichteinbeziehung des Sicherungseigentümers von Hausrat in den Schutzbereich eines privaten Mietvertrages über einen Lagerraum).
  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88

    Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1996 - U 7/95
    Grundsätzlich kann nur sie auf Leistung an sich oder an die wirtschaftlich geschädigte Dritte (Klägerin) klagen (BGH NJW 1989, 451, 452; NJW-RR 1987, 880, 882; KG NJW-RR 1991, 273).
  • BGH, 08.12.1986 - II ZR 2/86

    Bestimmung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte - Rechtsstellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.1996 - U 7/95
    Grundsätzlich kann nur sie auf Leistung an sich oder an die wirtschaftlich geschädigte Dritte (Klägerin) klagen (BGH NJW 1989, 451, 452; NJW-RR 1987, 880, 882; KG NJW-RR 1991, 273).
  • BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 52/68

    Sachverständiger - Sachkunde - Gewerbsmäßige Lagerung - Mietvertrag

  • KG, 01.10.1990 - 24 W 2161/90

    Berechtigung des wirtschaftlich betroffenen Wohnungseigentümers zur

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

  • BGH, 06.05.1981 - I ZR 70/79

    Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des Frachtgutes - Befugnis zur

  • OLG Hamburg, 12.08.2019 - 6 Sch 2/19

    Seefrachtvertrag kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten aller am Transport

    Gerade im Frachtgeschäft ist es angesichts der typischen Interessen der oft zahlreichen, in irgendeiner Form mit dem Transport in Berührung Kommenden sinnvoll, zur klaren und eindeutigen Abgrenzung der unterschiedlichen Interessen Schutzpflichten und damit korrespondierende Ersatzansprüche entweder ausdrücklich einzubeziehen oder eben unberücksichtigt zu lassen (vgl. OLG Karlsruhe, Schiffahrtsobergericht, VersR 1998, 212, zitiert nach juris, Tz. 14).
  • OLG Köln, 06.03.2012 - 3 U 108/08
    Soweit die Klägerin die Ansicht vertritt, der Eigentümer einer Umschlagsanlage könne gegen den vorlegenden Frachtführer Ansprüche aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter geltend machen, vermag der Senat dem nicht zu folgen, denn der Frachtvertrag zwischen der Beklagten zu 1. und der Streithelferin der Beklagten entfaltet im Verhältnis zur Klägerin keine Schutzwirkung, worauf der Senat bereits im Termin zur mündlichen Verhandlung am 06.02.2009 hingewiesen hat (vgl. auch OLG Karlsruhe, VersR 1998, 212; die Revision gegen diese Entscheidung ist vom BGH mit Beschluss vom 10.11.1997 - Az: II ZR 349/96 - nicht angenommen worden).
  • LG Traunstein, 09.11.1993 - 2 S 3029/93

    Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit einer Wohnung

    Ein Vermögensschaden ist vielmehr erst dann zu bejahen, wenn die Gebrauchsmöglichkeit der Wohnung völlig entzogen wird (vgl. BGHZ 75, 366 = VersR 1980, 378; 98, 212 = VersR 1986, 1103).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht